Behandlungshonorar

Mein Behandlungshonorar berechne ich mit 15.00 € pro Viertelstunde, basierend  auf dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker.

Für ein ausführliches Erstgespräch brauche ich in der Regel 1 bis 2 Stunden  Zeit.  Vor einer Behandlung werden Behandlungsplan  und Kosten individuell besprochen.

Private Kassen, Beihilfestellen oder auch Zusatzversicherungen erstatten die Rechnungen  nach verschiedenen Leistungstabellen, dies ist abhängig von ihrem Vertrag.

Gesetzliche Krankenkasse erstatten nur in Ausnahmefällen Teilbeträge.

Mein Behandlungshonorar wird nach jeder Behandlung in bar fällig,              selbstverständlich erhalten sie eine Quittung zur Vorlage beim Finanzamt.

Wenn Sie  eine Rechnung für ihre Versicherung wünschen, erstelle ich Ihnen diese gern nach GeBüH Rahmen. Diese Rechnung ist dann, unabhängig vom Erstattungsverhalten Ihrer privaten Krankenkasse, innerhalb von 14 Tage zahlbar.